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St.Galler Regierung nimmt Stellung zum Mumienstreit

St.Galler Regierung äussert sich zum Mumienstreit: «Rückgabe ist rechtlich nicht zwingend»

In der schriftlichen Antwort auf eine Einfache Anfrage von SVP-Kantonsrat Michael Götte bezieht die St.Galler Regierung Stellung zur emotionalen Debatte um die Rückführung von Schepenese nach Ägypten und stellt sich hinter die Kunstfreiheit.

Die Forderung des St.Galler Theatermachers Milo Rau, Schepenese, die Mumie der Stiftsbibliothek St.Gallen, an Ägypten zurückzugeben, löste Ende Jahr eine emotionale Debatte aus. Anlass dafür war ein Manifest, das Rau, Träger des Grossen Kulturpreises der St.Gallischen Kulturstiftung, anlässlich der Preisverleihung im November 2022 veröffentlichte. Darin äusserte er die Absicht, das Preisgeld für die Rückführung der Mumie verwenden zu wollen.

 

In diesem Zusammenhang reichte der St.Galler SVP-Kantonsrat Michael Götte aus Tübach am 8. Dezember eine Einfache Anfrage mit dem Titel «Mumie ‹Schepenese› – ein Angriff auf die Kulturgesellschaft» ein. Nun liegt die Antwort der St.Galler Regierung vor.

 

Milo Rau missbrauche die St.Gallische Kulturstiftung und seinen Preis für «diffamierende Angriffe auf die renommierteste St.Galler Kulturinstitution» und «für die Entfachung kulturellen Unfriedens», schreibt Götte. Er will wissen, wie sich die St.Galler Regierung dazu stelle.

 

Diese hält fest, dass sie die verfassungsmässig garantierte Kunstfreiheit achte. Die Verleihung des Kulturpreises sei allein ein Entscheid des Stiftungsrates. «Gesellschaftliche und kulturpolitische Debatten zu ermöglichen, gehört zum zeitgenössischen kulturellen Schaffen, dessen Förderung ein zentraler Bestandteil des Stiftungszwecks ist.»

 

Barocksaal als würdige Umgebung

Laut der St.Galler Regierung gibt es keine allgemeinen rechtlichen Vorgaben, welche eine Rückgabe von Schepenese und ihren Särgen an Ägypten zwingend verlangen würden. Diese Frage müsste letztlich gerichtlich geklärt werden. Es gebe aber massgebliche Empfehlungen und internationale Standards zum Umgang mit solchen Kulturgütern.

 

Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf den Katholischen Konfessionsteil. Dieser prüfe als Besitzer der Mumie eine mögliche Rückführung in Zusammenarbeit mit den ägyptischen Behörden.

 

«Im Übrigen ist festzuhalten, dass der stimmungsreiche Barocksaal der Stiftsbibliothek aus Sicht der Regierung eine durchaus würdige Ausstellungsumgebung ist.»

 

Weiter will Michael Götte von der Regierung wissen, wie sie die Mumie in ihrer Eigenschaft als kantonales Kulturgut schützen könne. Die Regierung schreibt, dass eine Unterschutzstellung gestützt auf das kantonale Kulturerbegesetz bei Kulturgütern, deren Provenienz problematisch ist oder sein könnte, nicht möglich sei. Dasselbe gelte für Kulturgüter, bei welchen berechtigte Rückgabeforderungen bestünden. Dies müsste für Schepenese bei einem entsprechenden Antrag des Katholischen Konfessionsteils konkret geprüft werden.

 

Originalartikel im Tagblatt, 16

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